Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Das müssen Online-Händler wissen

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von Jonas Niebergall CEO Veröffentlicht am 05.12.2024 6 Minuten Lesezeit

Am 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft. Diese Regelung bringt weitreichende Änderungen für alle, die Verbraucherprodukte in der EU verkaufen – egal, ob Händler oder Hersteller, B2B oder B2C. 

Die GPSR zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und die Produktsicherheit europaweit zu verbessern. Besonders wichtig ist, dass Händler und Hersteller die neuen Anforderungen rechtzeitig umsetzen, denn wer dies versäumt, riskiert hohe Bußgelder und Verkaufsverbote und Rückrufaktionen.

Nach meiner Erfahrung haben sich viele noch nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt. Doch um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden, sollte jetzt gehandelt werden.

Wer ist betroffen?

Die GPSR betrifft alle, die Produkte für den EU-Markt herstellen, vertreiben oder importieren. Das umfasst auch Nicht-EU-Hersteller, die nun verpflichtet sind, eine verantwortliche Person innerhalb der EU zu benennen.

Händler und Marktplatzbetreiber müssen ebenfalls sicherstellen, dass die angebotenen Produkte den Anforderungen entsprechen.

Die zentralen Anforderungen der GPSR

Eine der zentralen Neuerungen ist die Verpflichtung, klare und sichtbare Pflichtangaben auf der Artikeldetailseite darzustellen. Dazu gehören:

Hersteller- und Importeurinformationen: 
Name, vollständige Postanschrift und elektronische Adresse. Für Produkte von Nicht-EU-Herstellern muss zusätzlich die verantwortliche Person in der EU angegeben werden.

Produktinformationen
Produktname, Typ, Identifikationsnummer und ein Produktbild.

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: 
Diese müssen in der Sprache des Zielmarkts bereitgestellt werden, z. B. „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“.

Neben den sichtbaren Angaben fordert die GPSR auch umfangreiche Dokumentationspflichten. Technische Dokumentationen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit müssen jederzeit verfügbar sein und auf Anfrage bereitgestellt werden können.

Umsetzungsstrategien für Online-Shops

Es gibt verschiedene Ansätze, die Anforderungen der GPSR in Deinem Online-Shop zu erfüllen:

Strukturierte Attribute nutzen
Eine skalierbare und effiziente Methode ist die Nutzung strukturierter Attribute. Diese ermöglichen eine einheitliche Datenpflege und einfache Aktualisierung für viele Produkte gleichzeitig. Allerdings erfordert dies zunächst einen gewissen Aufwand, um die Attribute zu definieren und technisch zu integrieren.

Wichtige Informationen auf Produktfotos darstellen
Eine weitere Möglichkeit ist die Darstellung der relevanten Informationen direkt auf den Produktfotos. Dieser Ansatz ist insbesondere für Handelsware wie z.B. Kosmetik ein denkbarer Ansatz, da auf der Produktverpackung bereits häufig diese Angaben vorhanden sind. Dies ist visuell ansprechend und ermöglicht eine direkte Sichtbarkeit für den Kunden. Allerdings sind Änderungen an den Informationen mit einem höheren Aufwand verbunden, da neue Bilder erstellt werden müssen. 

Informationen in die Artikelbeschreibung aufnehmen
Eine schnelle und unkomplizierte Lösung ist es, die Informationen in die Artikelbeschreibung einzufügen. Diese Methode ist allerdings fehleranfällig, weniger standardisiert und aufwendiger, wenn Änderungen erforderlich sind.

e3n Produktsicherheits-Modul

Wir bei e3n haben ein eigenes Modul entwickelt, das eine praktische Lösung für die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (GPSR) auf Magento-Plattformen bietet. Im Admin-Panel haben wir eine neue Produktgruppe namens „Product Safety“ integriert, die es ermöglicht, relevante Einstellungen direkt an den Produkten vorzunehmen.

Pflegehinweis eines Tools für Produktsicherheit im Backend.
Eigene Abbildung: Screenshot-3

Die Daten für Hersteller und Importeur können wie jedes andere Dropdown-Attribut gepflegt werden.

Für maximale Flexibilität ist in diesen Feldern HTML aktiviert, wodurch Formatierungen, Zeilenumbrüche und andere Anpassungen möglich sind.

Pflegehinweis eines Tools für Produktsicherheit. im Backend.
Eigene Abbildung: Screenshot-2

Die hinterlegten Informationen werden anschließend auf der Produktdetailseite unter den Attributen ausgegeben.

Frontend des Admins Panels eines Tools für Produktsicherheit,
Eigene Abbildung: Screenshor-1

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Die Nichteinhaltung der GPSR kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben hohen Bußgeldern drohen Verkaufsverbote für nicht konforme Produkte. 

Rückrufaktionen sind nicht nur kostspielig, sondern können auch das Markenimage erheblich schädigen. Händler, die die Anforderungen ignorieren, riskieren zudem einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.

Praxistipps für eine reibungslose Umsetzung

1. Starte jetzt: Identifiziere, welche Produkte und Prozesse angepasst werden müssen.

2. Zentrale Datenpflege: Nutze ein Produktinformationsmanagement-System (PIM), um alle Pflichtangaben effizient zu verwalten.

3. Partner einbinden: Arbeite mit Experten zusammen, die sowohl rechtliche als auch technische Lösungen bieten können.

Keine Panik: Schon vorhandene Produkte sind nicht betroffen

Für Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden, besteht kein Grund zur Sorge. Diese dürfen weiterhin verkauft werden, ohne die neuen Anforderungen der GPSR erfüllen zu müssen – vorausgesetzt, sie entsprechen den bisherigen Produktsicherheitsvorschriften. 
Wichtig ist jedoch, dass diese Produkte tatsächlich vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Produkte, die zwar vor dem 13. Dezember 2024 hergestellt, aber erst danach erstmals verkauft werden, fallen dennoch unter die neuen Anforderungen.

Achtung: Der Stichtag ist auch bei baugleichen Produkten entscheidend: Nur Produkte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Regelungen ausgenommen.

Weitere Informationen hier: Händlerbund

Disclaimer: Dieser Blogartikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und gibt die persönliche Meinung des Autors wieder. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte oder Handlungen wird empfohlen, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.